Welche Heizung für einen Altbau 2025? – Die besten Lösungen für Bestandshäuser

Viele Eigentümer älterer Häuser stehen 2025 vor der Frage: Welche Heizung ist für einen Altbau noch erlaubt – und vor allem sinnvoll?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt klare Vorgaben, gleichzeitig steigen Energiepreise und Förderungen für erneuerbare Heizsysteme.
Doch keine Sorge: Auch im Altbau gibt es heute effiziente, praxistaugliche Lösungen – von Hybridanlagen über Wärmepumpen bis hin zu Pelletheizungen.

1. Herausforderungen im Altbau

Altbauten sind oft nicht optimal gedämmt, besitzen alte Heizkörper und weisen einen höheren Energiebedarf auf.
Das stellt besondere Anforderungen an die Heiztechnik:

  • höhere Vorlauftemperaturen nötig

  • begrenzter Platz im Heizraum oder Keller

  • eventuell keine Fußbodenheizung vorhanden

  • teilweise veraltete Abgas- und Rohrsysteme

Daher ist die Wahl der Heizung immer eine Einzelfallentscheidung, die vom Zustand des Gebäudes abhängt.

2. Welche Heizungen sind 2025 im Altbau erlaubt?

Laut GEG 2024/2025 dürfen weiterhin Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Das betrifft insbesondere:

  • Wärmepumpen

  • Hybridheizungen (Gas + Wärmepumpe)

  • Pellet- bzw. Biomasseheizungen

  • Anschluss an Fernwärme oder Nahwärmenetz

  • Solarthermie in Kombination mit anderen Heizsystemen

Reine Öl- oder Gasheizungen ohne erneuerbare Komponente sind nicht mehr förderfähig und langfristig nicht mehr zukunftssicher.

3. Die besten Heizsysteme für den Altbau 2025

1. Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Heizkörpern

Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen erreichen inzwischen Vorlauftemperaturen bis 70 °C – ideal für Altbauten mit bestehenden Radiatoren.

  • Vorteil: sehr effizient, zukunftssicher, kombinierbar mit PV-Anlage

  • Nachteil: höhere Anschaffungskosten, Effizienz abhängig von Dämmstandard

  • Förderung: bis zu 70 % über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

👉 Ideal für teilsanierte Altbauten oder Gebäude mit mittlerem Energiebedarf.

2. Hybridheizung (Gas + Wärmepumpe)

Eine Hybridheizung kombiniert die Zuverlässigkeit einer Gasheizung mit der Effizienz einer Wärmepumpe.
Die Wärmepumpe deckt den Grundbedarf, die Gasheizung springt nur bei sehr kalten Temperaturen an.

  • Vorteil: flexibel, effizient, gute Übergangslösung

  • Nachteil: weiterhin fossile Komponente, langfristig weniger förderfähig

  • Förderung: bis zu 55 %

👉 Perfekt für Bestandsgebäude, die schrittweise auf erneuerbare Energien umsteigen möchten.

3. Pelletheizung (Biomasse)

Pelletheizungen sind besonders im Altbau beliebt, da sie hohe Heizlasten problemlos abdecken und mit klassischen Heizkörpern funktionieren.

  • Vorteil: CO₂-neutral, gute Versorgungssicherheit, hohe Vorlauftemperaturen

  • Nachteil: Platzbedarf für Pelletlager, regelmäßige Wartung

  • Förderung: bis zu 50 %, inkl. Emissionsbonus

👉 Empfehlenswert für große Altbauten mit ausreichendem Lagerraum und solider Gebäudesubstanz.

4. Fernwärme oder Nahwärmenetz

In vielen Kommunen – etwa im Kreis Offenbach, Rodgau, Heusenstamm oder Seligenstadt – wird aktuell die kommunale Wärmeplanung umgesetzt.

Ziel ist, künftig ganze Wohngebiete über zentrale Wärmenetze zu versorgen.

  • Vorteil: wartungsarm, keine eigene Heizanlage nötig

  • Nachteil: abhängig vom Netzanschluss und Preisgestaltung des Versorgers

👉 Wenn Ihre Kommune künftig ein Wärmenetz anbietet, kann sich das als besonders wirtschaftliche Lösung erweisen.

4. Förderungen für den Heizungswechsel – auf einen Blick

  • Förderhöhe & Programme: Der Zuschuss für den Heizungstausch beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten und wird für Privatpersonen über den KfW-Zuschuss 458 beantragt. KfW+1

  • Bausteine der Förderung:

    • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.

    • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % bis Ende 2028 (für selbstnutzende Eigentümer beim frühzeitigen Austausch funktionsfähiger fossiler Heizungen; danach stufenweise Absenkung, ab 01.01.2029 17 %).

    • Einkommensbonus: +30 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 € (Bemessung i. d. R. als Durchschnitt der 2. und 3. Vorjahre). Gesamtkappung aller Zuschüsse: 70 %.

    • Effizienz-/WP-Bonus: +5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. R290/Propan) oder mit Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser. BAFA

  • Kostenobergrenzen (förderfähige Kosten): 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je 2.–6. WE, 8.000 € ab der 7. WE. (Die Obergrenzen gelten für die Zuschussberechnung.)

  • Antragstellung: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden; zulässig ist ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Förderbedingung (kein förderschädlicher Start).

  • Maximaler Zuschuss in Euro: Bei Einfamilienhäusern entspricht das (bei 30.000 € förderfähigen Kosten) bis zu 21.000 € Zuschuss; zusätzlich ist ein Ergänzungskredit (z. B. bis 120.000 € je Wohneinheit) möglich.

Wichtig: Die Summen der Bausteine (Grundförderung + Boni) dürfen insgesamt 70 % nicht überschreiten – auch wenn rechnerisch mehr zusammenkäme. BMWi

5. Fazit: Die passende Heizung für Ihren Altbau

Die Frage „Welche Heizung für einen Altbau 2025?“ lässt sich nur individuell beantworten.
Entscheidend sind Dämmstandard, Heizbedarf, Platzangebot und Budget.

  • Wärmepumpe: Beste Lösung für modernisierte oder gut gedämmte Altbauten

  • Hybridheizung: Sinnvolle Übergangslösung mit Blick auf Zukunftssicherheit

  • Pelletheizung: Effizient für große Häuser mit Platz und hohem Wärmebedarf

  • Fernwärme: Option bei kommunaler Wärmeplanung in Ihrer Stadt

👉 Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten. Eine individuelle Heizlastberechnung zeigt, welche Lösung in Ihrem Altbau am effizientesten arbeitet – und welche Förderungen Sie optimal nutzen können.

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Das neue Heizungsgesetz (GEG) – Was bedeutet es für Eigenheimbesitzer?