Das neue Heizungsgesetz (GEG) – Was bedeutet es für Eigenheimbesitzer?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Es soll die Energiewende im Gebäudesektor vorantreiben und langfristig den Umstieg auf erneuerbare Energien sichern. Doch was bedeutet das konkret für Eigenheimbesitzer – und welche Konsequenzen ergeben sich für Hausbesitzer im Kreis Offenbach (Rodgau, Rödermark, Heusenstamm, Seligenstadt und Umgebung)?

1. Die wichtigsten Inhalte des neuen Heizungsgesetzes

Das neue GEG schreibt vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dabei gibt es verschiedene Umsetzungswege:

  • Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Wasser)

  • Biomasseheizungen (z. B. Pellets)

  • Hybridheizungen (Kombination Gas/Öl mit erneuerbaren Energien)

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • Solarthermie oder Photovoltaik mit Heizungsunterstützung

Für bestehende Heizungen gilt ein Bestandsschutz: Alte Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen, solange sie nicht älter als 30 Jahre sind und funktionstüchtig bleiben. Erst bei einem Austausch greift die neue Regelung.

2. Übergangsfristen und Ausnahmen

Nicht alle Eigentümer müssen sofort handeln. Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor:

  • Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden.

  • Defekte Heizungen können repariert oder (falls nötig) gegen ein neues fossiles Gerät ausgetauscht werden – jedoch nur als Übergangslösung.

  • Pflicht zur 65%-Regel greift in vielen Regionen erst dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

3. Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle im neuen Heizungsgesetz. Städte und Gemeinden müssen prüfen, wie die Wärmeversorgung langfristig gestaltet werden soll – z. B. über Wärmenetze, zentrale Versorgungen oder dezentrale Lösungen.

Die Kommunale Wärmeplanung muss bis spätestens 30. Juni 2028 vorliegen.

Rodgau kooperiert in der kommunalen Wärmeplanung mit:

  • Mühlheim am Main

  • Rödermark 

  • Obertshausen

Weitere und genauere Informationen zur Wärmeplanung entnehmen Sie den Websiten Ihrer Kommunen.

Auswirkungen im Kreis Offenbach (Rodgau, Heusenstamm, Seligenstadt und Umgebung):

  • Aktuell befinden sich die Kommunen noch in der Planungsphase.

  • Erst wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, wissen Eigentümer vor Ort, ob in Zukunft ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich oder verpflichtend sein wird.

  • Für Hausbesitzer bedeutet das: Wer heute eine Heizung tauschen möchte, kann Übergangslösungen nutzen, bis die Wärmeplanung feststeht.

4. Konkrete Auswirkungen für Eigenheimbesitzer

Das neue GEG bedeutet für Sie als Eigentümer:

  • Planungssicherheit durch Bestandsschutz: Bestehende Heizungen können weiter genutzt werden.

  • Mehr Förderungen: Der Staat unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizungen durch attraktive Zuschüsse (BAFA-Förderung bis zu 70 % möglich).

  • Individuelle Lösungen: Sie müssen nicht sofort auf Wärmepumpe oder Pellets umsteigen, sondern können Übergangsregelungen nutzen.

  • Kommunale Abhängigkeit: Besonders im Kreis Offenbach und Seligenstadt entscheidet die Wärmeplanung, ob ein Wärmenetz kommt und welche Optionen Sie haben.

5. Förderungen für den Heizungswechsel

Um die Investition zu erleichtern, gibt es umfangreiche staatliche Förderungen:

  • Grundförderung: 30 % Zuschuss für alle, die auf erneuerbare Heizungen umstellen

  • Wärmepumenbonus: 5% wenn Sie eine Wärmepumpe verbauen lassen

  • Geschwindigkeits-Klimabonus: Zusätzliche 20 %, wenn eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt wird

  • Einkommensbonus (Einkommen unter 40.000€ p.a.): Bis zu 30 % extra für Haushalte mit geringem Einkommen

👉 Insgesamt sind es 85%, allerdings begrenzt auf bis zu 70 % Förderung, bei max. 30.000€ Kosten möglich.

Beispielrechnung

Angenommen, Sie wollen eine Wärmepumpe einbauen. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 €.

  • Grundförderung: 30 % → 9.000 €

  • Wärmepumpen-Bonus: +5 % → +1.500 €

  • Geschwindigkeits-Bonus: +20 % → +6.000 €

  • Einkommensbonus (wenn Einkommen ≤ 40.000 €): +30 % → +9.000 €

Summe Förderung: 25.500 € (das sind 85 % – allerdings sind max. 70 % möglich → also Förderung auf 70 %, also in diesem Fall 21.000 €).

Fazit: Das neue Heizungsgesetz erfordert Weitsicht

Das neue Gebäudeenergiegesetz bringt Veränderungen mit sich, die langfristig den Heizungsmarkt verändern werden. Für Eigenheimbesitzer im Kreis Offenbach, Rodgau, Heusenstamm und Seligenstadt gilt:

  • Sie müssen nicht sofort handeln, da Bestandsschutz und Übergangsfristen greifen.

  • Die kommunale Wärmeplanung wird entscheidend sein, welche Heizungsarten sich langfristig lohnen.

  • Wer schon heute modernisiert, sollte die staatlichen Förderungen nutzen, um Kosten deutlich zu senken.

👉 Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten, um die beste Lösung für Ihr Zuhause zu finden – abgestimmt auf Ihre Immobilie und die kommende Wärmeplanung Ihrer Kommune.

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